TSE-Einheiten
Wie Sie sicher wissen, muss jedes elektronische Kassensystem über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE-Einheit) verfügen.
Aktuell sollten Systeme ohne TSE-Einheit bis zum 30.09.2020 nicht beanstandet werden. Diese Frist wurde je nach Bundesland noch einmal bis zum 31.03.2021 verlängert. Derzeit wird Ihr c1:Manager mit der erforderlichen Schnittstelle ausgerüstet.
Parallel werden Sie in den nächsten Tagen mit der Post ein Schreiben erhalten, welches Ihnen bestätigt, dass die Schnittstelle für die TSE-Einheit in der Entwicklung ist und von Ihnen geordert wurde. Bewahren Sie dieses Schreiben bitte gut auf und legen es bei Bedarf bei Ihrem zuständigen Finanzamt vor.
Selbstverständlich ist die Entwicklung der Schnittstelle zur TSE-Einheit für Sie mit keinen Extrakosten verbunden. Welche Schritte zur Einrichtung getätigt werden müssen, werden Sie rechtzeitig mit einer gesonderten Information erhalten.